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Service & Support

• Arbeitszeit – Service & Support


Stundentarifsätze, Einzelleistung für Service & Support, inklusive 20 % USt

• 1/1 1,00 = € 192,00 inkl. Ust
• 3/4 1,00 = € 144,00 inkl. Ust
• 1/2 0,50 = €   96,00 inkl. Ust
• 1/4 0,25 = €   48,00 inkl. Ust

•  Expresszuschlag + 50 % – und nur, wenn terminlich machbar !!!
•  Verrechnung je 0,15 Std pro begonnener 1/4-Einheit


Wir sind die Guten – Service&Support-Bons, die Pauschal-Lösungen für Dienstleistung und Arbeitszeit

  • 3/1 3,0 = Kleiner Service & Support-Bon – Pauschale bis 3 Stunden € 300,00 inkl. im Vorkauf | € 360,00 inkl. Normalpauschale | spart rund 50 %
  • SOMMERTARIF – gültig von Juli bis September jeden Jahres: € 240,00 anstatt € 360,00

  • 6/1 6,0 = Großer Service & Support-Bon – Pauschale bis 6 Stunden € 600,00 inkl. im Vorkauf | € 720,00 inkl. Normalpauschale | spart rund 60 %
  • SOMMERTARIF – gültig von Juli bis September jeden Jahres: € 480,00 anstatt € 720,00

  • Aconto / Depotzahlung zu Kostenvoranschlag oder technische Durchsicht für ALLE Geräte ausserhalb der Garantiezeiten – ausnahmslos € 120,00 inkl. bei Abgabe

    * Kostenvoranschläge, Reparaturen und Dienstleistungen im Service&Support-Bereich sind ausschließlich mit €C-Bankomatkarte oder in bar oder Pay&Order zu zahlen.
    * Kreditkartenzahlungen können nur auf nichtrabattierte Waren, für Nachbestellungen, Groß-Orders oder im Vorkauf von Hard- und Software oder Dienstleistungen verwendet werden.


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – gültige und veröffentlichte Fassung von 01/01/2007


Service&Support-Bons

• Service&Support-Bons – die Pauschalen im Vorkauf

Pauschalierte Arbeitszeit bis 3,0 Stunden (3/1). oder bis 6,0 Stunden (6/1)
Nur im Vorkauf oder nur gegen Acontierung des KV-Depotwertes von € 120,00 inkl. 20 % Ust

Im Vorkauf = bar Kassa, €C-Karte oder Überweisung Pay&Order
In nachträglicher Abrechnung als Pauschale ebenfalls günstigere Lösung als Einzelstunden
• Die kleine Pauschallösung spart bis rund 25 % gegenüber dem Einzeltarif
• Die große Pauschallösung spart bis rund 35 % gegenüber dem Einzeltarif

• Großer Service&Support-Bon
Personalisierter, eingetragener Bon mit fortlaufender Nummer bis max. 6,0 Stunden im Vorkauf

In der nachträglichen Abrechnung als Pauschale € 600,00zuzüglich 20 % USt = € 720,00
• Die große Pauschallösung spart mehr als 30 % gegenüber dem Einzeltarif – wo noch bei einem Apple-Support?

• Kleiner Service&Support-Bon
Pauschaliert angerechnete Arbeitszeit bis 3,0 Stunden im Vorkauf

In der nachträglichen Abrechnung als Pauschale € 300,00 zuzüglich 20 % USt = € 360,00
Diese kleine Pauschallösung knapp 20 % gegenüber dem Einzeltarif – wo noch bei einem Apple-Support?
• Bei einem Vor-Ort-Einsatz sind die Fahrt-/Wegkosten in den Bon inkludier- bzw. anrechenbar, wenn nicht außerhalb von Wien !!!


Außer Haus – Service vor Ort

• Arbeitszeit – Einzelstunde außer Haus – Vor-Ort-Einsatz

1 Std. / € 150,- zuzüglich 20 % USt = € 180,-
Verrechnung je 0,5 Std / pro begonnener AZ-Stunde
• Express-Zuschlag für aussertourliche und nicht terminisierte Reparaturen (oder auch Nacht- oder Sonntagsarbeiten) innerhalb 24 Stunden + 50 % und – sofern die Reparatur überhaupt durchführbar/machbar ist und benötigte Ersatzteile auch entsprechend vorhanden oder in dieser Zeit lieferbar sind.

• Fahrtkosten – Einzelstunde für Außer Haus – Vor-Ort-Einsatz
1 x Anfahrt (Wien) / € 40,00 zuzüglich 20 % USt = € 48,00
1 x Anfahrt (bis 100 km) / € 100,00 zuzüglich 20 % USt = € 120,00
über 100 km) / € 150,00 zuzüglich 20 % USt = € 180,00

• Netzwerktechnik AZ
1 Std. / € 150,00 zuzüglich 20 % USt = € 180,00
Verrechnung je 0,5 Std / pro begonnener AZ-Stunde
• Express-Zuschlag für aussertourliche und nicht terminisierte Reparaturen (oder auch Nacht- oder Sonntagsarbeiten) innerhalb 24 Stunden + 50 % und – sofern die Reparatur überhaupt durchführbar/machbar ist und benötigte Ersatzteile auch entsprechend vorhanden oder in dieser Zeit lieferbar sind.


Kostenvoranschlag & Depotzahlung

• Depotzahlung, Aconto für Kostenvoranschlag

zu Kostenvoranschlag oder technische, elektronische Durchsicht für Geräte ausserhalb Garantie und Gewährleistung von Apple.

Bei Geräteannahme wird möglicherweise eine Kurzüberprüfung durchgeführt, um die Angaben des Kunden / Fehlerbeschreibung zu überprüfen.
• Dies stellt aber keine Diagnose oder Schadensbehebung dar.

Preisverbindlicher KV – 1-malig € 100,00 zuzüglich 20 % USt = € 120,00 als Depotwert ausschließlich für ALLE Geräte ausserhalb der Apple-Garanie oder -Gewährleistung
Erstellung einer detaillierten Versicherungsexpterise (oder auch einer gewerblich korrekten Verschrottungs- oder Teileverwertung) zur Vorlage – 1-malig € 50,00 zuzüglich 20 % USt = € 60,00

Wird bei Abgabe/Annahme des Gerätes eingehoben, gilt als Depot-Wert und für die – zur Fehlerfindung notwendigen – aufgewendete technische, elektronische Arbeitszeit und Überprüfung im Einzel als AZ 1/1. Wird bei Reparaturauftrag von den Kosten abgezogen und bei Nichtreparatur einbehalten.
Es wird ein unrepariertes / unreparables Gerät mit Fehlerbeschreibung und Analyse (gegf. Fotos) nur im KV-Erhebungsstatus (also zerlegt) zurück erstattet.
Auf Kundenwunsch und Überlassung auch zerlegt der Kommissions-/Teiledatenbank oder der Entsorgung zugeführt.

• Eine sofortige und genaue/detaillierte Durchsicht und Reparatur des Gerätes kann nicht erfolgen, da wir dafür andere, bereits eingeteilte und terminisierte Arbeiten unterbrechen müssten.
• Express-Zuschlag für aussertourliche und nicht terminisierte Reparaturen (oder auch Nacht- oder Sonntagsarbeiten) innerhalb 24 Stunden + 50 % und – sofern die Reparatur überhaupt durchführbar/machbar ist und benötigte Ersatzteile auch entsprechend vorhanden oder in dieser Zeit lieferbar sind.


Datenrettung & Datensicherung & BackUp

• Daten-Recover / Back-up(s)

Prinzipiell ist jede Kunde für eine Sicherungskopie bzw für ein Komplett- oder Detail-BackUp seines Gerätes selbst verantwortlich;
egal, ob es sich dabei um ein Stand-, Server- oder Mobilgerät; ein Tablet oder Handy, Festplatten, SSD, Sticks oder sonstigen Datenträger handelt.
• Für jedweden Datenverlust oder daraus entstehenden Vermögensverlust ist jedwede Haftung ausgeschlossen !!!


Wenn wir für ein Datenbackup oder eine Sicherungskopie erstellen müssen:
1 Std. / € 150,- zuzüglich 20 % USt = € 180,-
Verrechnung je 0,5 Std / pro begonnener AZ-Stunde

Das inkludiert aber - z. B. nach Head-crashes - bei einer Hard-Disc auch den Umstand, das Daten/Files unwiederruflich verloren sind, nicht mehr re-coverd werden können...!!! Trotzdem haben wir daran gearbeitet ... !!!

Es ist unmöglich, vor dem Versuch zu "Recovern" einzuschätzen, ob diese Arbeit auch Erfolg bringt ... !!!
mac4u bleibt vorbehalten, weitere Spezialisten - Drittleister - zu beauftragen; der Auftraggeber wird jedoch vorab informiert!
Wir arbeiten diesbzeüglich mit einer international zertifizierten Wiener Firma zusammen, die in einem Reinraum der Klasse 10, versucht, Daten zu retten:
Dabei ist zu beachten, dass der KV-Tarif zur Begutachtung, ob die HD-reparier- oder recoverfähig ist, berechnet wird.
Der KV ist zu bezahlen, wenn die HD irreparabel ist, nicht recoverfähig ist oder Dir/Ihnen die Kosten zu hoch sind - die HD unrepariert zurückgegeben wird.

Bei einem sorgfältigen Datenrecover - Sector-Recover - werden ALLE lesbaren Daten recovered.
Es ist vor Auftrag mit einem Stundentarif von € 150,- zuzüglich 20 % Ust, also € 180,-, zu rechnen.
Die Recover-Zeit ist von der Grösse der HD und dem recover-fähigen Datenvolumen auf der HD abhängig.



• Abholung | Verrechnung | Eigentumsverzicht | Lagergebühr
Reparaturen werden innerhalb der angegebenen Zeitspanne (Auftragszettel) ermöglicht, das sind im Regelfall 2 Werktage.
Ihr Reparaturschein (mit Datum und Vermerken, so z. B. KV-Auftrag mit Nummer !!!) ist ausschlaggebend.
Neben dem KV, € 120,- bei Abgabe des Gerätes | € 36,- iPod und iOS-Geräte (iPhone und iPad), sind auch Reparaturen, Service und Support direkt bei der Abholung oder Leistung oder vor Ort in bar oder €C-Bankomartkarte zu bezahlen (KEINE Kreditkartenzahlungen bei Reparaturen oder Support).

Es gibt KEIN Umtauschrecht für Originalverpackte oder angebrochene Ware oder für Gebraucht- und/oder Kommissionsware.
Das Konsumentenschutzgesetz ist genauso wie ein Rücktrittsrecht aufgrund erwiesener Nachteile möglich.

• Eigentumsverzicht
Sollte ein repariertes / oder ein zur Kostenschätzung (Wiederverkaufswert/KO-Ware) abgegebenes Gerät innerhalb von 3 Monaten / etwa 12 Wochen / rund 90 Werktagen nicht abgeholt werden (ohne zwingenden Grund wie Krankheit oder Naturkatastrophen o.ä höhere Gewalt), dann geht es in das Eigentum von mac4u über (= Eigentumsverzicht!).
Sollte bestellte, auch acontierte Ware, innerhalb von 3 Monaten / zirka 12 Wochen / rund 90 Werktagen nicht abgeholt werden, dann geht es in das Eigentum von mac4u über (Eigentumsverzicht und kein Kaufrücktritt!).
Überdies behält sich mac4u vor, eine Acontierung oder Anzahlung für angefallene Aufwendungen einzubehalten.

• Lagergebühr
Nach 3 Monaten / etwa 12 Wochen / rund 90 Werktagen ab Abgabedatum, bestellter oder zur Reparatur oder Kostenvoranschlag übergebener, jedoch nicht abgeholter Ware, berechnet mac4u je Woche eine vorgeschriebene Lagergebühr von € 30,- inkl. Ust. das sind € 6,- inkl. pro Werktag.

• Ausnahmslos sind Kostenvoranschläge vorab und
• Reparaturen, Dienstleistungen, Service & Support – auch vor Ort – sofort und ausschließlich in bar oder €C-Bankomartkarte zu begleichen !!!


• Kostenvoranschlag, verbindlicher und technische Durchsicht – ein Aconto-Depotwert ist vorab zu bezahlen !!!
Einmalig € 100,- zuzüglich 20 % USt = € 120,- bei Abgabe des Gerätes außerhalb einer Garantiezeit
Bei Gerätannahme wird eventuell eine Kurzüberprüfung durchgeführt, um die Angaben des Kunden (Fehlerbeschreibung) zu überprüfen, diese stellt aber keine Diagnose oder Schadensbehebung dar.
Eine sofortige Durchsicht und Reparatur des Gerätes kann nicht erfolgen.

• Ein Kostenvoranschlag zur Ursachenfindung, Material und Aufwandsbestimmung - kostet in jedem Fall - warum?
Wenn wir Dein Gerät begutachten, um einen Fehler zu finden, beginnt bereits unsere Arbeitszeit - denn wir "suchen" nach der Lösung Deines Problems und das ist unser Aufwand, unsere Leistung, unsere Arbeitszeit ... !!!
Aber: Ein KV ist nur dann zu bezahlen, wenn das Gerät unrepariert wieder abgeholt wird!
Dann nämlich wird der KV-Beitrag einbehalten, um die o. a. Leistungen zu decken.
Und als Sicherheit, dass das Gerät auch unrepariert wieder abgeholt wird.

Wichtiger Hinweis
Wir können während der Shop-Öffnungszeiten Ihr / Dein Gerät "nicht gleich reparieren" oder eine genaue Diagnose erstellen.
Wir müssten dabei unsere eingeteilte Arbeit jedesmal unterbrechen.
Wir können ein "Erst-Check-Up" zur Reparaturannahme oder Bestätigung der Fehlerangabe durchführen, um das Gerät anzunehmen.


• Kommissionsware = Verkauf von Privat an Privat
Abgabe bei mac4u / Preisberechnung und -gestaltung via www.macews.de
Netto-Abrechnung für Privat- oder Ust-Verkäufer - es gilt die monatlich aktualisierte Verkehrswertliste von www.macnews.de, www.mac4sell.net der www.flip4new.de !!!

Die Abgabe eines zu verkaufenden Gerätes für den Wiederverkauf unterliegt prinzipiell den gesetzlichen Bestimmungen für einen "Privat-Verkauf".
Es haftet der private Verkäufer dem privaten Ankäufer in punkto Hardware (Funktion...); nicht aber auf Anwender-Fehler oder Software.
Hierbei gilt ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung.

Diese kann jedoch bei Privatkäufen vom Verkäufer verkürzt oder gar ausgeschlossen werden.
Der private Käufer wird - mündlich und schriftlich - darauf hingewiesen.

mac4u ist bei "Kommissionsverkäufen" (zwischen privatem Verkäufer und privatem Ankäufer) der Mittler.
mac4u übernimmt bei Privatverkäufen keinerlei Haftung - weder Garantie noch Gewährleistung - wie auch keine sonstigen gestzlich geregelten Bestimmungen, für Haftung oder auch Täuschung von Dritten an Dritten (= Haftungsausschluß!) und ebenso nicht den gestzlichen Garantie- und Haftungsbestimmungen für den Handel !!!.
Die KO-Ware wird von mac4u auf Funktion überprüft, kann aber durchaus technisch und optisch nicht der Verkaufsware, die mac4u sonst selbst als Handelsware anbietet, entsprechen.

Bei einem Teileverkauf (Ausschlachten eines Gerätes) gilt auch V/2/ der AGB (Auszug):
Ausgenommen vom Umtausch oder Austausch sind Kommissionswaren, Abverkaufswaren, Einzelstücke oder Flohmarktwaren !!!
Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen geregelt in Garantie und Gewährleistung.
Bei Kommissionsware in Einzelteilen gilt 50 % des zu eruierenden Apple-Letztpreises oder vergleichbar die Online-Preisliste der deutschen Apfelklinik.
Abzüglich der Umsatzsteuer und abzüglich der Provision erhält der Kommissionsverkäufer eine Netto-netto-Überweisung, welche mit € 100,00 erreicht wird aber auf ausdrücklichen Wunsch auch schon bei erreichen von € 50,00 Netto-netto angefordert werden kann (schriftlich).

Die private KO-Ware wird (Schein- und Gegenschein, Seriennummer, ev. KO-Ober- und KO-Untergrenzen, etc.) mit dem KO-Verkäufer direkt vereinbart. Ein Verhandlungsspielraum von 10 % wird angenommen. Zur Bewertung des Wiederverkaufswertes, zählt der Gebrauchtpreis laut aktueller Bewertung auf www.macnews.de sowie die Zurechnung von Erweiterungen, Ergänzungen sowie technischer als auch optischer Zustand. Im Falle eines Anspruches des KO-Käufers, stellt sich mac4u als Mittler (=Datenschutz und Handling).

mac4u selbst behält für seine Mittlertätigkeit 20 % Brutto-Kommissionsgebühr vom vereinbarten KO-VK-Netto
– diese werden durch mac4u als erhaltene Provision beim Finanzamt versteuert !!!
Wenn mac4u ein Gerät in Kommission gegeben wurde, um es privaten Interessenten anzubieten, aber durch den Kunden (Eigentümer) vorzeitig oder ohne vorheriger Vereinbarung, wieder abgeholt wird, werden die von mac4u erwarteten 20 % der Kommissionsprovision vom KO-Netto-Verkaufspreis berechnet.

KO-Auszahlungen und Sorgfaltspflicht des KO-Anbieters:
mac4u kann Kommissionsgeräte erst dann abrechnen, wenn wir den Verkauf durch Kassen- oder Bankeingang bestätigt haben; somit ist der Vermittlungsauftrag vollständig zustande gekommen.
Zur Abrechnung hat der KO-Verkäufer seinen KO-Zettel (weißes Original-Blatt oder bestätigter Datenbankauszug) vorzulegen, auf dem dann eine bestätigte Abrechnung vorgenommen wird.
Sollte der KO-Zettel verloren worden sein, so ist dies sofort mac4u zu melden. Es wird dann - gegen Vorlage eines Lichtbildausweises - eine Kopie angefertigt.
Ohne KO-Zettel gibt es keine Auszahlung.
Auf Wunsch können eingegangene KO-Beträge auch per Bank angewiesen werden; wobei die Bankspesen zu Lasten des Empfängers gehen.
In jedem Fall hat der KO-Verkäufer selbst und in regelmäßigen Abständen bei mac4u anzufragen, ob seine KO-Ware verkauft wurde.
An Dritte weitergereichte KO-Zettel werden nur mit schriftlicher Bestätigung des KO-Verkäufers oder vorangegangenen Schriftverkehr (Email oder Fax) und gegen Kopie eines amtlichen Lichtbild-Ausweises abgerechnet.

• mac4u behält sich vor, dubiose (keine Seriennummer, kein Kaufnachweis) oder nicht komplette (Netzgeräte bei PowerBooks, iPods) Waren nicht zum Wiederverkauf in Kommission anzunehmen.


• Zahlungsmodalitäten:

Cash&Carry – auf lagernde Produkte und Dienstleistungen
– 3 % | – bei Barzahlung im Shop – bar Kassa
oder €C-Bankomatkarte AUSGEWIESEN DURCH ROTE SONDERPREISKLEBER !!!

Pay&Order – auf nicht lagernde, zu bestellende oder künftige Produkte oder Dienstleistungen
– 5 % | – Vorkauf im Shop – bar ⁄ Kassa, mit €C-Bankomatkarte oder per eMail + Bankanweisung

Bei Kreditkarten-Zahlungen am POS-Terminal werden keine Rabatte oder Skonti gewährt !!!
Keine KK-Zahlungen für Reparaturen oder Dienstleistungen !!!


Alle unsere ausgewiesenen Shop-Preise – oder Preisangaben auf unseren Internet-Seiten – sind KAP = Kassa-Abhol-Preise !!!

Wir bieten billiger an und gewähren bei Top-Produkten auch die Preisnachlässe unserer Großhändler:
Bei ausgewiesenem KAP gibt es keinen weiteren Preisnachlaß (Rabatt) mehr, da unsere Preise mit Minimum-Aufschlag kalkuliert sind !!!
Sämtliche KAP gelten bei Barzahlung!!!
Bei Barzahlung im Shop geben wir automatisch - 3 % Kassenskonto = Cash & Carry.
Bei Vorausbezahlung oder vorab mittels Banküberweisung von nicht lagernder Ware geben wir automatisch - 5 % Rabatt = Pay & Order.
Ausgenommen davon sind Abverkaufsware, Flohmarktware oder Kommissionsware !!!

Bei Transaktionen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels Kreditkarten (oder bei uns erfassten und bekannten Kunden gegen Lieferschein und Bankanweisung) ­ gewähren wir KEINEN Nachlaß in Form des ausgewiesenen KAP: Es kommt dabei ausschließlich unser Versandpreis (Auslieferpreis) gegen Lieferung oder Nachnahme zur Berechnung, das bedeutet 5 % Aufschlag (zuzüglich Transport und allfälliger Kosten).

Ausgenommen sind dabei die Zusatzkosten für den Transport und die Zustellung wie etwa durch Post, Botendienst oder Spedition (= zu Lasten Käufer) die gesondert zur Berechnung kommen.


Ansonsten gilt die Veröffentlichung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von mac4u, in der Fassung vom Jänner 2007.

Gerichtsstand ist Wien.
Es gilt ausnahmslos Österreichisches (und dafür anwendbares) €U-Recht.
 

Remember Steve Jobs 1955 - 2011

Steve Jobs


   
Weitere Informationen: Rechtsabteilung der lokalen Wirtschaftskammer.
Für Wien ist zuständig:
Wirtschaftskammer Wien, Rechts- und gewerbepolitische Abteilung, 1010 Wien, Stubenring 8-10
Tel. 01/514 50-1548 oder 1262, Fax 01/514 50-1483. http://www.wko.at/wien